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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2006 - 11 Ta 103/06   

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https://dejure.org/2006,8835
LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2006 - 11 Ta 103/06 (https://dejure.org/2006,8835)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.07.2006 - 11 Ta 103/06 (https://dejure.org/2006,8835)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 11 Ta 103/06 (https://dejure.org/2006,8835)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Festsetzung eines Streitwerts im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Gegenstandswert bei einem Streit über das Bestehen, Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 1; ; RVG § 33 Abs. 2; ; RVG § 33 Abs. 3 Satz 3; ; GKG § 42 Abs. 4; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; ; GKG § 48; ; ZPO § 3; ; KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Verfahren um Abgabe einer Willenserklärung - bestimmter Antrag im Beschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.com.br (Auszüge)

    Streitwert, Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages, Streitwertbeschwerde erfordert bestimmten Antrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 370
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 06.03.2006 - 17 Ta 6042/06

    Einstellungsanspruch, Streitwert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2006 - 11 Ta 103/06
    Streiten die Parteien über die Verpflichtung eines Arbeitgebers, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, ist der Wert entsprechend § 42 Abs. 4 GVG mit höchstens 3 Bruttomonatsgehältern zu berechnen (vgl. LAG Berlin, 06.03.2006, 17 Ta 6042/06; LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2001, 3 Sa 60/01; Dörner/Luczak/Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 5. Auflage L RZ 454; GK ArbGG - Wenzel § 12 RZ 350).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2001 - 3 Sa 60/01

    Festsetzung des Streitwerts bei Rechtsstreit über die Verpflichtung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2006 - 11 Ta 103/06
    Streiten die Parteien über die Verpflichtung eines Arbeitgebers, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, ist der Wert entsprechend § 42 Abs. 4 GVG mit höchstens 3 Bruttomonatsgehältern zu berechnen (vgl. LAG Berlin, 06.03.2006, 17 Ta 6042/06; LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2001, 3 Sa 60/01; Dörner/Luczak/Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 5. Auflage L RZ 454; GK ArbGG - Wenzel § 12 RZ 350).
  • LAG Hamburg, 30.04.2013 - 8 Ta 6/13

    Gegenstandswert für Sonderlösungsrecht und Zeugnisse

    Es fehlt auch nicht an einem Antrag, der auch im Gegenstandswertfestsetzungsverfahren erforderlich ist (vgl. LAG Hamburg v. 23.12.2009 - 8 Ta 26/08 - juris, Tz 2; ebenso: LAG Rheinland-Pfalz v. 26.07.2008 - 11 Ta 103/06 - MDR 07, 370, Tz 11; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl. 2012 § 33 RVG Tz 24).
  • LAG Hamburg, 29.01.2018 - 2 Ta 1/18

    Gegenstandswert - Beschwerde ohne Antrag - Auslegung - hinreichende Bestimmtheit

    Ohne einen Antrag ist eine Gegenstandswertbeschwerde unzulässig (vgl. LAG Hamburg vom 08. Mai 2008 - 8 Ta 6/08; vom 23. Dezember 2009 - 8 Ta 26/08 - juris; ebenso: LAG Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2008 - 11 Ta 103/06 - juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., § 33 RVG Rn 24).
  • LAG Hamburg, 23.12.2009 - 8 Ta 26/08

    Gegenstandswert - fehlender Antrag

    Ohne einen Antrag ist eine Gegenstandswertbeschwerde unzulässig (vgl. LAG Hamburg v. 08.05.2008 - 8 Ta 6/08; ebenso: LAG Rheinland-Pfalz v. 26.07.2008 - 11 Ta 103/06 - MDR 07, 370, Tz 11; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008 § 33 Tz 24).
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